Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland
20. April um 20:04 ·
WICHTIGE MELDUNG:
Klarstellung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz: Friseure öffnen (voraussichtlich) am 04. Mai 2020!!!
Das notwendige #Hygienekonzept für die Friseure befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft BGW. Wir werden dieses sofort, nach der Fixierung veröffentlichen. – Bitte habt bis dahin noch etwas Geduld!
Nachfolgend die Pressemeldung von www.rlp.de im vollständigen Wortlaut:
#Öffnung von #Friseurbetrieben
Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sieht vor, dass unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten sollen, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wiederaufzunehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben dies jedoch unter die Voraussetzung gestellt, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt und dass dies rechtzeitig vor dem Mai gemeinsam erneut bewertet und im Lichte dessen sodann beschlossen wird.
„Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Friseurbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können. Die Landesregierung begrüßt, wenn sich Frisörinnen und Frisöre z.B. auch durch Terminvergabe mit jeweils zeitlichem Abstand zum nächsten Kunden in die Vorbereitung einsteigen. Die Landesregierung wird, wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, für diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem Mai die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Eine Befristung der aktuellen Verordnung auf den 6. Mai habe ausschließlich rechtstechnische Gründe.